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Thema: Artikel 13

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Ramon
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    GigaBlue UHD Quad 4K,oATV,oHDF,oNFR
     
     
    Box 2:
    GigaQuad plus mit oATV6.4
     
     
    Box 3:
    LNB-Dur Line 104
     
     
    Box 4:
    SonyTV-KD-55XF7005 mit Sat-Tuner
     
     

    Artikel 13

    Hallo an alle

    Mich würde mal interessieren welche Auswirkungen des nun mit Mehrheit angenommenen Artikel 13 für dieses und andere Boards hat. Müssen die Boardbetreiber nun auch diese Filter einsetzen wie sie auf Youtube und anderen Seiten zum einsatz kommen oder bleibt alles beim alten?
    Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst, die Niemand kann !!!
    Gruß Ramon

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  2. #2
    satfreund
    Gast
    Ist das Forum eine : Online-Plattform mit nutzergenerierten Inhalten ?
    Doch wohl eher nicht .
    Urheberrechtsreform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch | heise online

    Hier werden doch keine Urheberechts geschützte Inhalte (Video/Audio/Bücher/Zeitschriften......) hochgeladen und somit dürfte sich ein Upload-Filter erübrigen .

  3. #3
    Avatar von betacentauri
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    hd51
     
     
    Box 2:
    vuduo4kse
     
     
    Box 3:
    und noch 20-30 andere
     
     
    Bin kein Jurist, sehe das aber anders. Man kann hier Bilder und Texte veröffentlichen. Beides kann geschützt sein. Ob dein Avatar beispielsweise so verwendet werden darf? Hast du eine Genehmigung dafür??
    Ich glaube die Gefahr ist hier nicht sehr groß, aber man muss nur den falschen Leuten einmal auf den Schlips treten. Wenn Urheberrechtlich geschütztes Material gefunden wurde, muss der Betreiber nachweisen, dass er alles macht um einen weiteren Verstoß zu verhindern. Das wird recht schwierig werden ... Bzw man weiß im Moment überhaupt nicht was Gerichte als ausreichend ansehen.
    hd51, vuduo4se,....

  4. Thanks Ramon bedankten sich
  5. #4
    +++Dev-MediaPortal+++ Avatar von dhwz
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    Die Richtline ist für so kleine Betreiber nicht relevant die sind davon ausgenommen.

  6. #5
    Senior Mitglied Avatar von Ramon
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    Box 2:
    GigaQuad plus mit oATV6.4
     
     
    Box 3:
    LNB-Dur Line 104
     
     
    Box 4:
    SonyTV-KD-55XF7005 mit Sat-Tuner
     
     
    Zitat Zitat von betacentauri Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist, sehe das aber anders. Man kann hier Bilder und Texte veröffentlichen. Beides kann geschützt sein. Ob dein Avatar beispielsweise so verwendet werden darf? Hast du eine Genehmigung dafür??
    Ich glaube die Gefahr ist hier nicht sehr groß, aber man muss nur den falschen Leuten einmal auf den Schlips treten. Wenn Urheberrechtlich geschütztes Material gefunden wurde, muss der Betreiber nachweisen, dass er alles macht um einen weiteren Verstoß zu verhindern. Das wird recht schwierig werden ... Bzw man weiß im Moment überhaupt nicht was Gerichte als ausreichend ansehen.
    Sicherlich werden durch inkraft treten dieses Artikels bei den einschlägig bekannte Rechtsvertreter neue Job´s geschaffen werden um eben dies zu kontrolieren. Ein Beispiel, bootlogos, da hatte mal einer den Vorschlag nach Star Trk bootlogs gebracht und solche eben auch hier im Forum gepostet. Alleine deswegen könnte der Borfbetreiber eine Verwarnung erhalten. Und da ist es dann mit Sicherheit " egal " wie groß ein Forum ist oder nicht, denn ich glaube kaum das derjenige der die Bilder hochgeladen hat eine Lizenz dafür hat und eben der Betreiber des Boards auch nicht. Ich finde das ist ein zweischneidiges Schwert und über kurz oder lang wird sich dieser Filter auch hier etablieren, denn viele der User haben die Boardregeln nicht einmal überflogen geschweige denn richtig von Anfang bis Ende gelesen.
    Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst, die Niemand kann !!!
    Gruß Ramon

  7. #6
    +++Dev-MediaPortal+++ Avatar von dhwz
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    Nochmal, das (Website ohne kommerzielle Gewinnabsicht) ist nicht Ziel der Richtlinie und ist darauf auch nicht anwendbar.
    Geändert von dhwz (27.03.2019 um 06:55 Uhr)

  8. #7
    Avatar von Captain
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    am ende bringt es nichts , vpn nach Lummerland wo es erlaubt ist und keine Filter gibt und es wurde hochgeladen


    openATV we are open Source

    Boykott GPL violator

  9. Thanks EAE, Ramon bedankten sich
  10. #8
    Avatar von betacentauri
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    hd51
     
     
    Box 2:
    vuduo4kse
     
     
    Box 3:
    und noch 20-30 andere
     
     
    Zitat Zitat von dhwz Beitrag anzeigen
    Nochmal, das (Website ohne kommerzielle Gewinnabsicht) ist nicht Ziel der Richtlinie und ist darauf auch nicht anwendbar.
    Hier wird Werbung angezeigt und damit Geld verdient. Auch wenn es vielleicht nur ein paar Cent/Euro sind.
    Ja, die Politiker stellen sich im Moment so auf, dass das angeblich erlaubt sein soll. Wir wissen aber, (Achtung Ironie) dass die Gesetze immer perfekt formuliert sind und es keine Lücken geben wird. Gewiefte Rechtsanwälte finden da ganz sicher irgendwas um Abmahnungen zu versenden....
    hd51, vuduo4se,....

  11. #9
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    Wollt Ihr nicht wissen(Oje!)
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    Box 1:
    DM 920 UHD die II (Master) oATV 7.3
     
     
    Box 2:
    DRAKE ESR 2000XT(AZ/EL Slave)
     
     
    Box 3:
    Spectra Explorer by Waveline(Sat-Spektrum Receiver)
     
     
    Genau so ist es, Captain, deswegen hat mich die ganze Diskussion um § 13 garnicht interessiert. Aber ob das diese ganzen Blickyblicky Bibi's und Kalauer Kevin`s mit Ihrer fehlkonditionierten Deutungshoheit kapieren, geschweige denn umsetzten können ?

    C.

    (Poppkorn....)

  12. #10
    e2world
    Gast
    Es geht aber u.a. auch darum das Nutzer die auf Webseiten mit kommerzieller Absicht (Google und damit YouTube) Videos hochladen in Ihren Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten werden, wenn der kommende strengere Upload Filter das Video aussortiert.

    Es passiert jetzt schon das Videos von mir als ungeeignet für die Monetarisierung gekennzeichnet wurden, weil Diese mutmasslich nicht als Werbung gekennzeichnet sind, denn den wahren Grund erfährt man auch nach Aufforderung zur Überprüfung durch den Creator nicht.

    Demnächst wird man also erstmal zu Beginn jedes Video eine Zuschauervereinbarung vorlesen müssen, bevor man den eigentlichen Content schauen kann.

    Aber ich kann Euer Desinteresse dafür gut verstehen, wenn ich nur Zuschauer bin!
    Geändert von e2world (27.03.2019 um 13:27 Uhr)

  13. Thanks -, Ramon, EAE bedankten sich

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