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Thema: [H9S] Playready 3.0- fähig?
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01.12.2019, 10:30 #1
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Box 1:Air Digital zgemma H9S[H9S] Playready 3.0- fähig?
Hi, ist die zgemma H9S fähig, "Playready 3.0"-geschützte Inhalte abzuspielen?
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02.12.2019, 14:57 #2
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Box 1:VU+ Duo 4K DVB-C FBCDas kann m.W. nach keine E²-Box.
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02.12.2019, 16:35 #3
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Box 1:GB Q4K-SC / UE4K-SC / UE4K-CBox 2:GigaBlue Q-SSC / Q+-SSCBox 3:DM900uhd-SS / Vu+DuoBox 4:ZGemma H7/H9 SF8008Box 5:diverse andere . . .Ich fürchte auch, dass eine softwareemulierte Hardware (hinter "Playready 3.0" steckt halt TEE Hardware - mal danach suchen) nie kommen wird. Bedenkt man, wie lange der Hack der HDCP-Schlüssel für BluRay-Inhalte dauerte,...
Und bitte bedenken:
Umgehung von Kopierschutz-Mechanismen ist in Deutschland strafbar, und wird hier im Board nicht unterstützt oder besprochen.Grüßle
Ralf
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Gigablue Quad4K-mixed, UE4K, Trio4K, Quad_Plus-SSC, UE_Plus-SC, X2/X3-SC, UltraUE-SC, ...
Astra 19.2E UniCable & KabelBW, oATV/teamBlue
(u.a.: DM900uhd,Vu+Duo,ZGemma H9Twin & H7S), PC-DVB-S/C/T, Xtreamer, BDP5200, Philips 24PFS4022/12, 65OLED855/12,UE32C5700, RPi3+
---- Einen Receiver kann sich jeder kaufen - Eine stabile E²-Box muß man sich verdienen! ----
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20.12.2019, 20:26 #4
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Umgehung von Kopierschutz-Mechanismen ist in Deutschland strafbar, und wird hier im Board nicht unterstützt oder besprochen.
Auszug Wikipedia
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes“ zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.
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